Unterfertigung

Unterfertigung
Un|ter|fẹr|ti|gung, die; -, -en (Amtsspr.):
Unterzeichnung.

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Unterfertigung,
 
Diplomatie: die eigenhändige Unterzeichnung einer Urkunde durch den Aussteller zum Zweck der Beglaubigung oder bei Herrscherurkunden das Einfügen eines Vollziehungsstrichs im Monogramm.

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Un|ter|fẹr|ti|gung, die; -, -en (Amtsspr.): Unterzeichnung.

Universal-Lexikon. 2012.

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